Lohnbuchhaltung und HR. Pro Kopf abgerechnet.

Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen, rechnen mit den Sozialversicherungen ab und erledigen Quellensteuer, Ein- und Austritte. Wir arbeiten mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware.

CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)

Leistungen

Was wir übernehmen

Wir führen die Lohnbuchhaltung und die Personaladministration Ihres Betriebs, von der Anstellung bis zum Austritt. Gilt für Ihren Betrieb ein Gesamtarbeitsvertrag, rechnen wir die Löhne danach ab, etwa nach dem L-GAV in der Gastronomie oder nach GAV und LMV in Handwerk und Bau.

Lohnabrechnung

  • Monatliche Lohnabrechnung für Stunden- und Monatslöhne
  • Überstunden, Spesen und Zulagen
  • Brutto-Netto-Berechnung
  • Spesenreglemente

Sozialversicherungen

  • Abrechnung mit AHV, IV, EO, ALV und Familienausgleichskasse (FAK)
  • BVG und UVG (Unfallversicherung)
  • Korrespondenz mit den Versicherungen

Quellensteuer

  • Quellensteuertarif bestimmen
  • Abrechnung und Meldung an den Kanton
Mehr zur Quellensteuer

HR-Administration

  • Ein- und Austritte, An- und Abmeldungen
  • Mutationen und Stammdaten
  • Arbeitsverträge aus Vorlagen
  • Digitale Personalakten

Jahresende

  • Lohnausweise für alle Mitarbeitenden
  • Lohnmeldungen mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware (ELM)
  • Jahresabschluss der Lohnbuchhaltung
  • Begleitung bei Arbeitgeberkontrollen der AHV-Ausgleichskasse und der Unfallversicherung

Fragen Ihrer Mitarbeitenden

  • Ihre Mitarbeitenden können uns bei Fragen zum Lohn direkt kontaktieren
  • Wir erklären Abrechnung, Abzüge und Lohnausweis

Stellvertretung: Roger und Melanie kennen jedes Mandat. Dazu steht eine Vertretung im Hintergrund bereit. Und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Online-Buchhaltung, auch während Ferien oder Krankheit.

Preise

Preis pro Mitarbeitenden

Sie zahlen pro Mitarbeitenden und Monat, die Einrichtung einmalig. Quartalsweise kündbar.

Komplettpaket Lohn
35CHF pro Mitarbeitenden/Mt.
Mindestens 2 Mitarbeitende (CHF 70). Enthalten:
  • Monatliche Lohnabrechnung
  • AHV/IV/EO/ALV/FAK-Abrechnung
  • BVG- und UVG-Verwaltung
  • Quellensteuer-Meldung
  • Lohnausweise Ende Jahr
  • Persönlicher Support
Offerte anfordern
Einrichtung, einmalig
250CHF einmalig
Für den Start:
  • Ersteinrichtung im System
  • Erfassung aller Mitarbeitenden
  • Anmeldung bei den Versicherungen
Zusatzleistungen nach Bedarf
ab40CHF
Nur wenn Sie sie brauchen:
  • Zwischen­abrechnungCHF 50
  • Arbeits­zeugnis-EntwurfCHF 80
  • Bescheinigungen (Amt/Wohnung)CHF 40

Rechenbeispiel: Bei 10 Mitarbeitenden kostet die Lohnbuchhaltung CHF 350 im Monat (10 × CHF 35), dazu einmalig CHF 250 für die Einrichtung.

Zusammen mit der Buchhaltung: Paket Business (CHF 590/Mt.): Lohn für Inhaber inklusive; Paket Premium (CHF 1'050/Mt.): Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive. Alle Pakete ansehen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 052 558 52 77 oder schreiben Sie uns. Wir antworten innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).

Was kostet die Lohnbuchhaltung pro Mitarbeitenden?

Bei MRG Treuhand zahlen Sie CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, mindestens CHF 70. Im Preis enthalten sind Lohnabrechnungen, AHV/ALV-Meldungen, Quellensteuer und Jahresendarbeiten. Die Einrichtung kostet einmalig CHF 250.

Was bedeutet Swissdec-zertifiziert?

Swissdec ist der Schweizer Standard für die elektronische Lohnmeldung (ELM). Mit zertifizierter Lohnsoftware können wir die Lohndaten direkt an die angeschlossenen Empfänger übermitteln, etwa an AHV- und Familienausgleichskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse, Quellensteuerbehörden und das Bundesamt für Statistik. Das erspart Formulare und Abtippfehler.

Können Sie auch Quellensteuer abrechnen?

Ja. Wir übernehmen die Quellensteuer für alle quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden, zum Beispiel für ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C oder für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Anhand der Angaben Ihrer Mitarbeitenden bestimmen wir den Tarifcode, rechnen mit dem aktuellen Tarif ab und melden die Quellensteuer der zuständigen kantonalen Steuerbehörde.

Wann werden die Löhne ausbezahlt?

Liegen uns die Lohndaten bis zum 20. des Monats vor, erhalten Sie die Lohnabrechnungen und die Zahlungsdatei rechtzeitig für die Auszahlung zum Monatsende. Die Zahlung geben Sie in Ihrem E-Banking frei.

Können Ihre Mitarbeitenden Sie direkt anrufen?

Ja. Haben Ihre Mitarbeitenden Fragen zum Lohnausweis oder zu den Abzügen, können sie uns direkt anrufen oder schreiben. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen sich nicht darum kümmern.

Was passiert bei Ein- oder Austritten?

Sie melden uns kurz die Daten (per Mail oder WhatsApp). Wir erledigen den Rest: Anmeldung bei der AHV- und Familienausgleichskasse, bei der Pensionskasse (BVG) und, falls nötig, für die Quellensteuer, Erfassung im System und Erstellung der Dokumente. Bei Austritten erstellen wir die Schlussabrechnung und den Lohnausweis.

Wie sicher sind die Daten?

Wir arbeiten mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware auf Schweizer Servern. Wo möglich setzen wir auf verschlüsselte Verbindungen und klare Zugriffsrechte und richten unsere Abläufe nach dem Datenschutzgesetz (DSG) aus.

Sprechen wir über Ihre Lohnbuchhaltung.

Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) besprechen wir, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen und was wir übernehmen. Danach erhalten Sie eine Offerte.

Roger GloorMelanie Kapusta Roger & Melanie melden sich persönlich, innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).