Lohnbuchhaltung und HR. Pro Kopf abgerechnet.
Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen, rechnen mit den Sozialversicherungen ab und erledigen Quellensteuer, Ein- und Austritte. Wir arbeiten mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware.
CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)
Was wir übernehmen
Wir führen die Lohnbuchhaltung und die Personaladministration Ihres Betriebs, von der Anstellung bis zum Austritt. Gilt für Ihren Betrieb ein Gesamtarbeitsvertrag, rechnen wir die Löhne danach ab, etwa nach dem L-GAV in der Gastronomie oder nach GAV und LMV in Handwerk und Bau.
Lohnabrechnung
- Monatliche Lohnabrechnung für Stunden- und Monatslöhne
- Überstunden, Spesen und Zulagen
- Brutto-Netto-Berechnung
- Spesenreglemente
Sozialversicherungen
- Abrechnung mit AHV, IV, EO, ALV und Familienausgleichskasse (FAK)
- BVG und UVG (Unfallversicherung)
- Korrespondenz mit den Versicherungen
Quellensteuer
- Quellensteuertarif bestimmen
- Abrechnung und Meldung an den Kanton
HR-Administration
- Ein- und Austritte, An- und Abmeldungen
- Mutationen und Stammdaten
- Arbeitsverträge aus Vorlagen
- Digitale Personalakten
Jahresende
- Lohnausweise für alle Mitarbeitenden
- Lohnmeldungen mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware (ELM)
- Jahresabschluss der Lohnbuchhaltung
- Begleitung bei Arbeitgeberkontrollen der AHV-Ausgleichskasse und der Unfallversicherung
Fragen Ihrer Mitarbeitenden
- Ihre Mitarbeitenden können uns bei Fragen zum Lohn direkt kontaktieren
- Wir erklären Abrechnung, Abzüge und Lohnausweis
Stellvertretung: Roger und Melanie kennen jedes Mandat. Dazu steht eine Vertretung im Hintergrund bereit. Und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Online-Buchhaltung, auch während Ferien oder Krankheit.
Preis pro Mitarbeitenden
Sie zahlen pro Mitarbeitenden und Monat, die Einrichtung einmalig. Quartalsweise kündbar.
- Monatliche Lohnabrechnung
- AHV/IV/EO/ALV/FAK-Abrechnung
- BVG- und UVG-Verwaltung
- Quellensteuer-Meldung
- Lohnausweise Ende Jahr
- Persönlicher Support
- Ersteinrichtung im System
- Erfassung aller Mitarbeitenden
- Anmeldung bei den Versicherungen
- ZwischenabrechnungCHF 50
- Arbeitszeugnis-EntwurfCHF 80
- Bescheinigungen (Amt/Wohnung)CHF 40
Rechenbeispiel: Bei 10 Mitarbeitenden kostet die Lohnbuchhaltung CHF 350 im Monat (10 × CHF 35), dazu einmalig CHF 250 für die Einrichtung.
Zusammen mit der Buchhaltung: Paket Business (CHF 590/Mt.): Lohn für Inhaber inklusive; Paket Premium (CHF 1'050/Mt.): Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive. Alle Pakete ansehen
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 052 558 52 77 oder schreiben Sie uns. Wir antworten innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).
Was kostet die Lohnbuchhaltung pro Mitarbeitenden?
Bei MRG Treuhand zahlen Sie CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, mindestens CHF 70. Im Preis enthalten sind Lohnabrechnungen, AHV/ALV-Meldungen, Quellensteuer und Jahresendarbeiten. Die Einrichtung kostet einmalig CHF 250.
Was bedeutet Swissdec-zertifiziert?
Swissdec ist der Schweizer Standard für die elektronische Lohnmeldung (ELM). Mit zertifizierter Lohnsoftware können wir die Lohndaten direkt an die angeschlossenen Empfänger übermitteln, etwa an AHV- und Familienausgleichskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse, Quellensteuerbehörden und das Bundesamt für Statistik. Das erspart Formulare und Abtippfehler.
Können Sie auch Quellensteuer abrechnen?
Ja. Wir übernehmen die Quellensteuer für alle quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden, zum Beispiel für ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C oder für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Anhand der Angaben Ihrer Mitarbeitenden bestimmen wir den Tarifcode, rechnen mit dem aktuellen Tarif ab und melden die Quellensteuer der zuständigen kantonalen Steuerbehörde.
Wann werden die Löhne ausbezahlt?
Liegen uns die Lohndaten bis zum 20. des Monats vor, erhalten Sie die Lohnabrechnungen und die Zahlungsdatei rechtzeitig für die Auszahlung zum Monatsende. Die Zahlung geben Sie in Ihrem E-Banking frei.
Können Ihre Mitarbeitenden Sie direkt anrufen?
Ja. Haben Ihre Mitarbeitenden Fragen zum Lohnausweis oder zu den Abzügen, können sie uns direkt anrufen oder schreiben. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen sich nicht darum kümmern.
Was passiert bei Ein- oder Austritten?
Sie melden uns kurz die Daten (per Mail oder WhatsApp). Wir erledigen den Rest: Anmeldung bei der AHV- und Familienausgleichskasse, bei der Pensionskasse (BVG) und, falls nötig, für die Quellensteuer, Erfassung im System und Erstellung der Dokumente. Bei Austritten erstellen wir die Schlussabrechnung und den Lohnausweis.
Wie sicher sind die Daten?
Wir arbeiten mit Swissdec-zertifizierter Lohnsoftware auf Schweizer Servern. Wo möglich setzen wir auf verschlüsselte Verbindungen und klare Zugriffsrechte und richten unsere Abläufe nach dem Datenschutzgesetz (DSG) aus.
Verwandte Leistungen
Artikel zu Lohn und HR
Hintergrund zu Lohnabrechnung, BVG und Anstellungen, geschrieben für KMU.
Lohnabrechnung: Die 5 häufigsten Fehler
Fehler bei den Sozialversicherungen vermeiden.
Artikel lesen RatgeberBVG für Arbeitgeber: Kennzahlen 2026 und 2027
Ab 1.1.2027: Eintrittsschwelle CHF 23'040, Koordinationsabzug CHF 26'880. Pflichten und häufige Fehler.
Artikel lesen RatgeberMitarbeiter einstellen: HR-Checkliste
Vom Vertrag bis zur Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
Artikel lesenWo wir tätig sind
Unser Büro ist in Aadorf TG, rund 20 Minuten von Winterthur. Wir betreuen Firmen aus der ganzen Ostschweiz und aus dem Kanton Zürich.
Sprechen wir über Ihre Lohnbuchhaltung.
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) besprechen wir, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen und was wir übernehmen. Danach erhalten Sie eine Offerte.