Treuhand für Handwerk und Baugewerbe.
Wir führen die Buchhaltung für Handwerks- und Baubetriebe, rechnen die Löhne nach GAV ab und erledigen die MWST. Ihre Belege senden Sie uns als Foto vom Handy.
ab CHF 240 im Monat 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)
Was wir für Handwerksbetriebe übernehmen.
Buchhaltung, Löhne, Steuern und Abschluss machen wir laufend, weitere Leistungen auf Wunsch.
Buchhaltung
ab CHF 240 pro Monat
- Digitale Belegerfassung – Beleg mit dem Handy fotografieren und senden, direkt von der Baustelle oder aus dem Lieferwagen
- Projekt-Buchhaltung – Kosten pro Baustelle nachverfolgen
- Teilrechnungen – Akonto, Schlussrechnung, Rückbehalte
- Offene Rechnungen und Mahnwesen – Sie sehen, welche Kundenrechnungen offen sind und wann die MWST fällig wird
- MWST-Abrechnung – effektive Methode oder Saldosteuersatz (ab Paket Business)
Lohnbuchhaltung Bau
nach dem für Ihren Betrieb geltenden GAV, mit Swissdec-zertifizierter Software
- GAV-Beiträge – Abzüge und Zulagen
- Parifonds und FAR – branchenspezifische Abzüge
- Schlechtwetter – Entschädigung abrechnen
- Quellensteuer – für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende
- Stundenlohn und Akkord – verschiedene Lohnmodelle
Steuern und Abschluss
Steuererklärung der GmbH oder AG ab Paket Business
- Jahresabschluss nach OR – für Bank und Steueramt
- Steuererklärung – GmbH und AG; bei der Einzelfirma die private Steuererklärung separat, ab CHF 500
- Fristen – MWST-Abrechnung, Steuererklärung und Jahresabschluss im Blick
- Steuerplanung – legal Steuern sparen
- Behördenkontakt – Rückfragen der Ämter beantworten wir für Sie
Weitere Leistungen
auf Wunsch
- Bauprojekt-Controlling – Rentabilität pro Auftrag
- Offert-Nachkalkulation – Vergleich mit abgeschlossenen Projekten
- Unterlagen für die Bank – für Kreditanträge
- Nachfolge-Beratung – Übergabe des Betriebs planen
Das passt für Bauunternehmen und Schreinereien, Maler und Gipser, Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Gartenbauer, Metallbauer, Dachdecker, Plattenleger und Garagen. Für Restaurants, Cafés und Hotels gibt es eine eigene Seite: Treuhand für Gastronomie und Hotellerie.
So läuft die Zusammenarbeit.
Was Sie tun und was wir übernehmen.
Fixpreis nach Belegmenge.
Die Buchhaltung kostet einen festen Monatspreis. Alle Pakete sind quartalsweise kündbar.
- Starter
- CHF 240 pro Monat
- bis 40 Belege pro Monat, ohne MWST-Abrechnung und Steuererklärung
- Business
- CHF 590 pro Monat
- bis 120 Belege pro Monat, mit MWST-Abrechnung und Steuererklärung der GmbH oder AG
- Premium
- CHF 1'050 pro Monat
- bis 250 Belege pro Monat, Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive
- Löhne
- CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat
- mindestens 2 Mitarbeitende, Einrichtung einmalig CHF 250
Mehraufwand und Beratung verrechnen wir mit CHF 180/h. Den verbindlichen Preis für Ihren Betrieb nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Alle Preise im DetailErstgespräch anfragenHäufige Fragen von Handwerkern
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 052 558 52 77 oder schreiben Sie uns. Wir antworten innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).
Was kostet Buchhaltung für einen Handwerksbetrieb?
Die Buchhaltung kostet bei uns einen festen Monatspreis nach Belegmenge: Starter CHF 240 (bis 40 Belege pro Monat, ohne MWST-Abrechnung und Steuererklärung), Business CHF 590 (bis 120 Belege pro Monat) oder Premium CHF 1'050 (bis 250 Belege pro Monat, Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive). Löhne kosten CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, mindestens 2 Mitarbeitende. Der genaue Preis hängt davon ab, wie viele Belege und Mitarbeitende Sie haben und wie aufwendig die Buchhaltung ist, zum Beispiel bei Bauprojekten mit Teilrechnungen. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen verbindlichen Fixpreis. Mehraufwand und Beratung verrechnen wir mit CHF 180/h.
Kennen Sie sich mit GAV und Quellensteuer aus?
Ja, das gehört zu unserem Alltag. Wir rechnen die Löhne nach GAV ab, inklusive Quellensteuer für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende, Parifonds, FAR-Beiträge und Schlechtwetterentschädigung. Dafür verwenden wir Swissdec-zertifizierte Software.
Wie sende ich Ihnen die Belege?
Sie fotografieren den Beleg mit dem Handy und senden ihn per App, E-Mail oder WhatsApp. Auch ein zerknitterter Beleg geht, solange Betrag, Datum und Lieferant gut lesbar sind. Papierordner brauchen Sie nicht mehr. Die Belege dürfen digital aufbewahrt werden, wenn sie vollständig und lesbar archiviert sind (10 Jahre, Art. 958f OR).
Können Sie auch einzelne Bauprojekte auswerten?
Ja, wir bieten Projekt-Controlling als Zusatzleistung an. Sie sehen dann für jede Baustelle, was Material und Arbeitsstunden gekostet haben und wie viel Marge übrig bleibt. Das hilft bei der Nachkalkulation und bei den nächsten Offerten.
Muss ich zu Ihnen nach Aadorf kommen?
Nein, das geht alles digital: Belege per Handy, Besprechungen per Telefon oder Video. Sie müssen für die Buchhaltung also nicht extra ins Büro fahren. Wenn Sie uns lieber persönlich treffen möchten, geht das natürlich auch.
Was sind Parifonds und FAR-Beiträge im Baugewerbe?
Der Parifonds Bau ist ein paritätischer Fonds, der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert wird und unter anderem Weiterbildung und Vollzugskosten des GAV deckt. Der FAR (Flexibler Altersrücktritt) ermöglicht Bauarbeitern den vorzeitigen Ruhestand ab 60 Jahren. Die Beiträge sind für GAV-unterstellte Betriebe obligatorisch und müssen korrekt in der Lohnbuchhaltung erfasst werden. Wir berechnen alle Beiträge automatisch und erstellen die Abrechnungen für die jeweiligen Kassen.
Wie helfen Sie, wenn das Geld knapp wird?
Im Baugewerbe kommen Zahlungen oft spät, Löhne, Material, Sozialversicherungen und die MWST müssen aber pünktlich bezahlt werden. Wir erstellen eine Liquiditätsplanung (im Paket Premium enthalten, sonst auf Wunsch als Zusatzleistung), die zeigt, wann welche Zahlungen fällig werden und ob Engpässe drohen. So können Sie frühzeitig handeln: Akontorechnungen stellen, Zahlungsfristen verhandeln oder einen Betriebskredit beantragen.
Welcher GAV gilt für Elektro, Sanitär oder Schreinerei?
Viele Gewerke haben einen eigenen, oft allgemeinverbindlich erklärten GAV mit eigenen Mindestlöhnen: Für Maurer sowie Hoch-, Tief- und Strassenbau gilt der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe; dazu kommen die Beiträge an den Parifonds Bau und an die Stiftung FAR (eigener GAV FAR). Maler und Gipser unterstehen dem GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, Elektroinstallateure dem GAV der Elektrobranche, Schreiner dem GAV für das Schreinergewerbe und Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallateure dem GAV der Gebäudetechnikbranche. Wir klären, welcher GAV für Ihren Betrieb gilt, und rechnen Ihre Löhne danach ab.
Können Sie auch Schlechtwetterentschädigung (SWE) abrechnen?
Ja. Schlechtwetterentschädigung gibt es nur in den Branchen, die die Arbeitslosenversicherungsverordnung abschliessend aufzählt, zum Beispiel Hoch- und Tiefbau, Zimmerei, Landschaftsgartenbau oder Geleisebau. Für Maler, Gipser, Elektro- und Sanitärinstallateure gibt es sie nicht. Sie ist an keine Jahreszeit gebunden. Der wetterbedingte Ausfall muss je Baustelle spätestens am 5. Tag des Folgemonats der kantonalen Amtsstelle gemeldet werden (im Thurgau dem Amt für Wirtschaft und Arbeit). Den Anspruch macht der Betrieb innert 3 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend. Wir bereiten Meldung und Abrechnung vor, erfassen die Ausfallstunden in der Lohnbuchhaltung und behalten die Fristen im Blick.
Wie funktioniert die Nachkalkulation von Bauprojekten?
Wir bieten dafür Projekt-Controlling als Zusatzleistung an. Sie erfassen die Arbeitsstunden pro Baustelle, zum Beispiel mit einer einfachen App, und wir ordnen Materialkosten und Fremdleistungen zu. Am Ende sehen Sie für jedes Projekt Offertbetrag, tatsächliche Kosten und Gewinn nebeneinander. So kalkulieren Sie die nächsten Offerten genauer und merken, welche Aufträge sich nicht lohnen.
Welche Steuerabzüge kann ein Handwerksbetrieb nutzen?
Handwerksbetriebe haben oft hohe Investitionen in Fahrzeuge, Maschinen und Werkzeuge. Diese können abgeschrieben werden; die Normalsätze der ESTV betragen degressiv (vom Buchwert) zum Beispiel 40 % für Motorfahrzeuge, 30 % für Produktionsmaschinen und 45 % für Werkzeuge und Gerüstmaterial, linear (vom Anschaffungswert) jeweils die Hälfte. Auch Leasing-Raten sind als Aufwand absetzbar. Zudem können Rückstellungen für erwartete Garantiearbeiten gebildet werden. In Ihrer Steuererklärung nutzen wir diese Abzüge, soweit das Gesetz es erlaubt, damit Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.
Bewertungen auf Google
«Ich kann Roger als Treuhänder von Herzen weiterempfehlen. Er hat mich in einer anspruchsvollen Situation mit meiner GmbH professionell, kompetent und mit viel Engagement und Geduld unterstützt. Dank seiner Hilfe konnte ich meine Buchhaltung sauber aufarbeiten und auch die Mwst Revision mit Erfolg abschliessen. Ich fühle mich bei MRG Treuhand bestens aufgehoben. …»
«Ich führe zwei Firmen und lasse die gesamte Buchhaltung von MRG Treuhand erledigen. Auch die Gründung meiner GmbH wurde von MRG Treuhand professionell begleitet und vollständig abgewickelt. … Ich bin bereits seit längerer Zeit Kunde und werde es auch weiterhin bleiben.»
«… Roger unterstützte mich vom ersten Tag an und steht mir immer mit Rat und vor allem Tat zur Seite. Er geht auf meine Wünsche und Vorstellungen ein, erklärt immer genau, wenn etwas anders gemacht werden muss und weshalb dem so ist. …»
Sprechen wir über Ihren Betrieb.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Paket zu Ihrem Betrieb passt.