Treuhand für Gastronomie und Hotellerie.
Wir führen die Buchhaltung für Restaurants, Cafés, Bars und Hotels, rechnen die Löhne nach L-GAV ab und kümmern uns um Trinkgeld und MWST. Die Tagesabschlüsse übernehmen wir direkt aus Ihrer Kasse.
ab CHF 240 im Monat 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)
Was wir für Gastro-Betriebe übernehmen.
Buchhaltung und Löhne machen wir laufend, Controlling und weitere Leistungen auf Wunsch.
Buchhaltung
ab CHF 240 pro Monat
- Kassen-Anbindung – Lightspeed, Gastrofix, OrderBird, ready2order und weitere
- Tagesabschlüsse – automatisch aus der Kasse übernommen und verbucht
- Lieferantenrechnungen – zum Beispiel Prodega, Aligro, Pistor
- MWST-Sätze – Konsum vor Ort 8,1 %; Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen 2,6 %; alkoholische Getränke immer 8,1 %
- Beherbergung – Übernachtung inkl. Frühstück 3,8 % (Sondersatz)
- MWST-Abrechnung – Umsätze nach Steuersatz getrennt (ab Paket Business)
Lohnbuchhaltung
nach L-GAV oder dem für Ihren Betrieb geltenden GAV (z. B. Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe), mit Swissdec-zertifizierter Software
- L-GAV – Mindestlöhne nach Ausbildung, 13. Monatslohn, 5 Wochen Ferien
- Nachtarbeit und Freitage – Zeit- oder Lohnzuschlag für Nachtarbeit nach Arbeitsgesetz, 6 bezahlte Feiertage, Ruhetage, Überstunden
- Trinkgeld – Bar- und Kartentrinkgeld, Trinkgeld-Pool; AHV-pflichtig nur, wenn es einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmacht
- Aushilfen und Saisonpersonal – Stundenlöhne, unterschiedliche Pensen, kurze Verträge, alle Ein- und Austritte
- Quellensteuer – für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende
Controlling
auf Wunsch, als Zusatzleistung
- Wareneinsatz-Quote – Küche und Getränke getrennt
- Personalkosten-Quote – Anteil am Umsatz
- Monatliche Auswertung – Umsatz, Kosten, Gewinn
- Vorjahresvergleich – Entwicklung erkennen
Weitere Leistungen
auf Wunsch
- Betriebsübernahme – Zahlen prüfen, Betrieb bewerten
- Neueröffnung – Firmengründung, Bewilligung
- Unterlagen für die Bank – für Kreditanträge
- Nachfolge – Betriebsübergabe planen
Das passt für Restaurants und Cafés, Bars und Clubs, Hotels, Take-aways und Food Trucks, Bäckereien und Confiserien, Caterer und Berggasthäuser. Für Handwerks- und Baubetriebe gibt es eine eigene Seite: Treuhand für Handwerk und Bau.
So läuft die Zusammenarbeit.
Was Sie tun und was wir übernehmen.
Fixpreis nach Belegmenge.
Die Buchhaltung kostet einen festen Monatspreis. Alle Pakete sind quartalsweise kündbar.
- Starter
- CHF 240 pro Monat
- bis 40 Belege pro Monat, ohne MWST-Abrechnung und Steuererklärung
- Business
- CHF 590 pro Monat
- bis 120 Belege pro Monat, mit MWST-Abrechnung und Steuererklärung der GmbH oder AG
- Premium
- CHF 1'050 pro Monat
- bis 250 Belege pro Monat, Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive
- Löhne
- CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat
- mindestens 2 Mitarbeitende, Einrichtung einmalig CHF 250
Mehraufwand und Beratung verrechnen wir mit CHF 180/h. Den verbindlichen Preis für Ihren Betrieb nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Alle Preise im DetailErstgespräch anfragenHäufige Fragen von Gastronomen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 052 558 52 77 oder schreiben Sie uns. Wir antworten innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).
Was kostet Buchhaltung für ein Restaurant?
Die Buchhaltung kostet bei uns einen festen Monatspreis nach Belegmenge: Starter CHF 240 (bis 40 Belege pro Monat, ohne MWST-Abrechnung und Steuererklärung), Business CHF 590 (bis 120 Belege pro Monat) oder Premium CHF 1'050 (bis 250 Belege pro Monat, Lohn bis 5 Mitarbeitende inklusive). Löhne kosten CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, mindestens 2 Mitarbeitende. Der genaue Preis hängt von Belegmenge, Mitarbeiterzahl und allfälligem Saisonbetrieb ab. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen verbindlichen Fixpreis.
Wie rechnen Sie Trinkgeld ab?
Freiwillige Trinkgelder der Gäste gehören im Gastgewerbe in der Regel nicht zum AHV-pflichtigen Lohn: Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass sie nur in unbedeutendem Ausmass anfallen, weil der Service im Preis inbegriffen ist. AHV-pflichtig sind Trinkgelder nur, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen (Art. 7 Bst. e AHVV). Steuerlich gelten Trinkgelder heute als Einkommen der Mitarbeitenden (Art. 17 DBG). Das Parlament hat im September 2026 eine Motion angenommen, nach der freiwillige Trinkgelder künftig weder der Einkommenssteuer noch der AHV unterliegen sollen; bis eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft ist, gilt die heutige Regelung. Wir verbuchen Bar- und Kartentrinkgeld sowie Trinkgeld-Pools so, dass die Weitergabe an Ihr Team nachvollziehbar ist.
Kennen Sie sich mit dem L-GAV aus?
Ja. Wir rechnen die Löhne nach dem L-GAV ab und berücksichtigen dabei Mindestlöhne nach Kategorie, 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage und Ruhetage, Überstunden, die Zuschläge für Nachtarbeit nach Arbeitsgesetz sowie Absenzen bei Krankheit und Unfall. Die Abrechnungen sind nachvollziehbar dokumentiert.
Können Sie unsere Kasse direkt anbinden?
Ja, wir arbeiten mit allen gängigen Kassensystemen: Lightspeed, Gastrofix, OrderBird, ready2order und anderen. Die Tagesabschlüsse werden automatisch in die Buchhaltung übernommen, Sie müssen nichts von Hand abtippen.
Wie ist das mit der MWST in der Gastronomie?
In der Gastronomie gelten zwei Sätze: Konsum vor Ort 8,1 %; Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen 2,6 %; alkoholische Getränke immer 8,1 %. In der Hotellerie kommt für Übernachtungen inkl. Frühstück der Sondersatz von 3,8 % dazu. Wir teilen die Umsätze aus der Kasse nach Steuersatz auf und erstellen die MWST-Abrechnung (ab Paket Business), damit Kasse, Buchhaltung und Abrechnung bei einer MWST-Kontrolle übereinstimmen.
Wir haben viele Aushilfen und Saisonpersonal – geht das?
Ja. Wir rechnen Stundenlöhne, Aushilfen, Saisonverträge und Praktikanten ab, dazu Ein- und Austritte, unterschiedliche Pensen und die Quellensteuer für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende. Das ist in der Lohnbuchhaltung enthalten.
Was sind die aktuellen L-GAV-Mindestlöhne in der Gastronomie?
Der L-GAV legt Mindestlöhne nach Ausbildung fest (brutto pro Monat). 2026 gelten: ohne Berufslehre CHF 3'713, ohne Berufslehre mit Progresso-Attest CHF 3'943, mit eidg. Berufsattest (EBA) CHF 4'070, mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) CHF 4'528, mit EFZ und Weiterbildung CHF 4'635, mit Berufsprüfung CHF 5'293. Ab 1. Januar 2027 (bei Saisonverträgen ab Beginn der Sommersaison, 1. Mai 2027) steigen sie um 0,6 % auf CHF 3'735, 3'967, 4'094, 4'555, 4'663 und 5'325. Dazu kommen der 13. Monatslohn (100 % eines Bruttomonatslohns), 5 Wochen Ferien (35 Kalendertage) für alle Mitarbeitenden, 6 bezahlte Feiertage, 2 Ruhetage pro Woche sowie die korrekte Abrechnung von Überstunden. Wir passen die Sätze jedes Jahr an und dokumentieren die Abrechnungen nachvollziehbar, auch für Kontrollen der Kontrollstelle für den L-GAV und des Arbeitsinspektorats.
Wie funktioniert die Wareneinsatz-Kontrolle für Restaurants?
Der Wareneinsatz ist eine der wichtigsten Kennzahlen in der Gastronomie. Als Faustregel gilt: 28–35 % des Umsatzes für Food, 18–25 % für Getränke. Wir erfassen Ihre Einkaufsrechnungen (Lieferanten wie Aligro, Prodega, Pistor) und vergleichen sie mit dem Kassenumsatz. So sehen Sie jeden Monat, ob Ihr Wareneinsatz im Rahmen liegt oder ob Ware verloren geht, die Portionen zu gross sind oder die Preise angepasst werden müssen. Die Wareneinsatz-Kontrolle bieten wir auf Wunsch als Zusatzleistung an.
Was passiert bei einer MWST-Kontrolle (MWST-Revision) in meinem Restaurant?
Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) kontrolliert auch Gastro-Betriebe. Fehleranfällig ist vor allem die Aufteilung auf die zwei MWST-Sätze (8,1 % vor Ort, 2,6 % für Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen). Bei einer Kontrolle müssen Kassendaten, Tagesabschlüsse und MWST-Abrechnungen übereinstimmen. Wir sorgen dafür, dass sie übereinstimmen und nachvollziehbar dokumentiert sind, und begleiten Sie bei Bedarf persönlich durch die MWST-Kontrolle der ESTV.
Was kostet Lohnbuchhaltung für ein Restaurant mit 15 Mitarbeitenden?
Für einen Gastro-Betrieb mit 15 Mitarbeitenden (inkl. Teilzeit und Aushilfen) rechnen Sie mit CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, also CHF 525 pro Monat für die reine Lohnbuchhaltung, dazu einmalig CHF 250 für die Einrichtung. Inklusive sind: monatliche Lohnabrechnungen, AHV/ALV/UVG/BVG-Abrechnungen, Lohnausweise, Quellensteuermeldungen und der Jahresabschluss Lohn. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen den exakten Preis für Ihre Situation.
Können Sie auch bei der Eröffnung eines neuen Restaurants helfen?
Ja. Wir helfen bei der Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH oder AG), beim Handelsregistereintrag, bei der MWST-Anmeldung und beim Anschluss an AHV und BVG. Wir richten Buchhaltung und Kassensystem ein, setzen Arbeitsverträge nach L-GAV auf und führen die Buchhaltung vom ersten Tag an. So stimmt von Anfang an alles.
Bewertungen auf Google
«Ich kann Roger als Treuhänder von Herzen weiterempfehlen. Er hat mich in einer anspruchsvollen Situation mit meiner GmbH professionell, kompetent und mit viel Engagement und Geduld unterstützt. Dank seiner Hilfe konnte ich meine Buchhaltung sauber aufarbeiten und auch die Mwst Revision mit Erfolg abschliessen. Ich fühle mich bei MRG Treuhand bestens aufgehoben. …»
«Ich führe zwei Firmen und lasse die gesamte Buchhaltung von MRG Treuhand erledigen. Auch die Gründung meiner GmbH wurde von MRG Treuhand professionell begleitet und vollständig abgewickelt. … Ich bin bereits seit längerer Zeit Kunde und werde es auch weiterhin bleiben.»
«… Roger unterstützte mich vom ersten Tag an und steht mir immer mit Rat und vor allem Tat zur Seite. Er geht auf meine Wünsche und Vorstellungen ein, erklärt immer genau, wenn etwas anders gemacht werden muss und weshalb dem so ist. …»
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Paket zu Ihrem Betrieb passt.