MWST-Abrechnung. Korrekt & pünktlich.

Wir erstellen Ihre MWST-Abrechnung nach effektiver Methode oder Saldosteuersatz, prüfen den Vorsteuerabzug und reichen sie fristgerecht bei der ESTV ein.

ab CHF 150 pro Quartal 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)

Was wir übernehmen

Als Teil Ihrer Buchhaltung oder als Einzelleistung, wenn Sie die Buchhaltung selbst führen.

  • MWST-Abrechnung quartalsweise (effektive Methode), halbjährlich (Saldosteuersatz) oder auf Antrag jährlich, und Einreichung bei der ESTV
  • Prüfung jedes Belegs auf Vorsteuerabzug
  • Korrekte Steuersätze (8,1 % / 2,6 % / 3,8 %), auch bei Sonderfällen. Für Restaurants gelten besondere Regeln, siehe Treuhand für Gastronomie.
  • Wechsel zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz, von der Beratung bis zur Umstellung
  • MWST bei Import und Export, Bezugsteuer und Zollabwicklung
  • Korrespondenz mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
  • Jährlicher Abgleich der MWST mit der Finanzbuchhaltung (Finalisierung)
  • Jährliche Prüfung, ob die gewählte Methode noch passt
  • Aufarbeitung vergangener Perioden

Häufige Fehler bei der MWST

Darauf achten wir bei jeder Abrechnung.

  • Vorsteuer vergessen oder falsch zugeordnet
  • Falsche MWST-Sätze angewendet
  • Fristen verpasst, dadurch Verzugszins
  • Saldosteuersatz gewählt, obwohl die effektive Methode günstiger wäre
MWST-Methoden

Welche MWST-Methode passt zu Ihnen?

Wir beraten Sie bei der Wahl der Methode.

Effektive Methode

Sie rechnen die MWST auf Ihren Umsätzen ab und ziehen die Vorsteuer auf geschäftlichen Einkäufen und Investitionen ab. Nicht abziehbar ist die Vorsteuer auf Privataufwand und auf Aufwand für von der Steuer ausgenommene Umsätze.

  • Effektiver Vorsteuerabzug
  • Vorteilhaft bei hohen Investitionen
  • Gesetzlicher Normalfall, üblich bei grösseren Firmen

Saldosteuersatz

Vereinfachte Methode mit einem pauschalen Steuersatz. Weniger Aufwand, aber kein Vorsteuerabzug.

  • Weniger Administration
  • Einfacher für kleine Firmen
  • Bis CHF 5,024 Mio. steuerbarem Umsatz und CHF 108'000 Steuern pro Jahr möglich
Wir rechnen beide Methoden durch

Wenn wir Ihre MWST abrechnen, vergleichen wir effektive Methode und Saldosteuersatz mit Ihren Zahlen. Das kostet nichts extra.

Preise

Einzeln oder im Paket.

Die Buchhaltungspakete sind quartalsweise kündbar.

Einzelleistung

ab CHF 150 pro Quartal

Für Firmen, die nur die MWST-Abrechnung extern vergeben möchten.

Offerte anfordern
Im Buchhaltungspaket

ab CHF 590 im Monat

In den Paketen Business und Premium ist die MWST-Abrechnung inklusive, im Paket Starter nicht.

Alle Preise im Detail

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 052 558 52 77 oder schreiben Sie uns. Wir antworten innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).

Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

Sobald Sie innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind, müssen Sie sich innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen gilt eine Grenze von CHF 250'000. Eine freiwillige Unterstellung ist auch darunter möglich, zum Beispiel um die Vorsteuer geltend zu machen.

Wie oft muss ich die MWST abrechnen?

Das hängt von der Methode ab: Mit der effektiven Methode rechnen Sie in der Regel quartalsweise ab, mit der Saldosteuersatzmethode halbjährlich. Seit 2025 ist bei einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag auch eine jährliche Abrechnung mit Ratenzahlungen während des Jahres möglich (Antrag bis 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode). Wir reichen die Abrechnungen für Sie fristgerecht ein.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die ESTV erhebt auf verspäteten Zahlungen einen Verzugszins (2026 und 2027: 4,0 % pro Jahr) und kann die Steuer nach Ermessen einschätzen, wenn keine Abrechnung eingeht. Damit es nicht so weit kommt, überwachen wir die Fristen für Sie.

Können Sie auch rückwirkend MWST-Abrechnungen erstellen?

Ja. Wir arbeiten auch vergangene Perioden auf und klären offene Punkte mit der ESTV.

Sprechen wir über Ihre MWST-Abrechnung.

Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) klären wir, welche Methode und welches Angebot zu Ihrem Betrieb passen.

Roger GloorMelanie Kapusta Offerte lieber per E-Mail? info@mrg-treuhand.ch · Antwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)