Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Fragen, die uns KMU oft stellen, etwa zu Firmengründung, Buchhaltung, MWST, Löhnen, Steuern und Digitalisierung. Ist Ihre Frage nicht dabei, beantworten Roger und Melanie sie persönlich.

Buchhaltung ab CHF 240 im Monat 5.0 auf GoogleAntwort innert 4 Stunden (Bürozeiten)

Zusammenarbeit mit MRG

3 Fragen
Was passiert, wenn meine Ansprechperson krank oder in den Ferien ist?

Roger und Melanie kennen jedes Mandat. Dazu steht eine Vertretung im Hintergrund bereit. Und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Online-Buchhaltung, auch während Ferien oder Krankheit.

Macht MRG Treuhand auch die Revision?

Nein, bewusst nicht. Wer die Buchhaltung führt, sollte sie nicht selbst prüfen, sonst ist die Prüfung nicht unabhängig. Braucht Ihre Firma eine Revisionsstelle, arbeiten wir mit ihr zusammen.

Viele KMU können aber ganz auf eine Revision verzichten (Opting-out). Wir klären das mit Ihnen.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Auf Anfragen antworten wir innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr). Rufen Sie an (052 558 52 77), schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Firmengründung

7 Fragen
Welche Rechtsform ist die richtige für mich?

Das hängt vor allem von Haftung, Steuern und Kapitalbedarf ab, aber auch davon, ob Investoren dazukommen sollen und wie viel Administration Sie in Kauf nehmen.

Einzelfirma: Schnell und günstig, aber Sie haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
GmbH (Stammkapital CHF 20'000): Haftungsbeschränkt, professioneller Auftritt, gut für KMU.
AG (Kapital CHF 100'000, mind. CHF 50'000 einbezahlt): Sinnvoll bei grösseren Vorhaben, mehreren Investoren oder späterem Verkauf.

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welche Rechtsform sich für Sie am meisten lohnt.

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Im Kanton Thurgau kostet die öffentliche Beurkundung beim Notariat ab CHF 450 (zzgl. MWST), der Handelsregistereintrag CHF 420. Dazu kommen allenfalls Gebühren der Bank für das Kapitaleinzahlungskonto. Rechnen Sie mit externen Kosten von rund CHF 1'000 bis 1'500; in anderen Kantonen kann das Notariat teurer sein.

Das Stammkapital von CHF 20'000 kommt dazu, bleibt aber in der Firma verfügbar.

Bei MRG Treuhand begleiten wir die Gründung einer GmbH oder AG zum Pauschalpreis von CHF 750, exkl. Notar- und Handelsregistergebühren. So kennen Sie unsere Kosten im Voraus.

Brauche ich einen Notar für die Gründung?

Einzelfirma: In der Regel kein Notar nötig.
GmbH / AG: Ja, die Gründung muss öffentlich beurkundet werden.

Wir bereiten die Unterlagen vor und organisieren den Notartermin für Sie.

Wie lange dauert eine Firmengründung?

Einzelfirma: Meist wenige Tage (je nach Handelsregisteramt).
GmbH / AG: Meist 2 bis 4 Wochen (Kontoeröffnung, Notartermin, HR-Eintrag).

Damit es schneller geht, bereiten wir mehrere Schritte gleichzeitig vor.

Muss ich mich bei AHV und MWST anmelden?

Ja, je nach Situation.

AHV-Ausgleichskasse: Selbständigerwerbende müssen sich anmelden.
GmbH/AG: Geschäftsführende gelten grundsätzlich als Angestellte der eigenen Firma.
MWST: Registrierung ist in der Regel ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz obligatorisch. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und kann je nach Geschäftsmodell sinnvoll sein.

Die Anmeldungen bei MWST und Sozialversicherungen übernehmen wir für Sie.

Wann lohnt es sich, eine Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln?

Eine Umwandlung lohnt sich häufig, wenn:

  • das Haftungsrisiko steigt
  • Sie Mitarbeitende einstellen
  • oder der Gewinn steigt

Als grobe Faustregel kann sich eine GmbH ab einem Gewinn von ca. CHF 100'000–150'000 lohnen. Das hängt aber stark vom Kanton ab und davon, wie Sie Lohn und Dividende aufteilen.

Wir rechnen beide Varianten konkret durch, bevor Sie entscheiden.

Was ist bei ausländischen Gründern zu beachten?

Bei einer GmbH oder AG braucht es mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz.

Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Anforderungen (EU/EFTA meist einfacher).

Wir prüfen Ihre Situation und helfen Ihnen, die passende Struktur zu finden.

Buchhaltung

7 Fragen
Was kostet Buchhaltung bei MRG Treuhand?

Die Buchhaltung kostet bei uns ab CHF 240 pro Monat. Die Fixpreise richten sich nach der Anzahl Belege:

  • Starter: CHF 240 pro Monat (bis 40 Belege pro Monat), ohne MWST-Abrechnung und Steuererklärung (beides ab Business)
  • Business: CHF 590 pro Monat (bis 120 Belege pro Monat)
  • Premium: CHF 1'050 pro Monat (bis 250 Belege pro Monat)

Alle Pakete sind quartalsweise kündbar, Mehraufwand CHF 180/h. Der definitive Preis hängt ab von:

  • Belegvolumen
  • Anzahl Mitarbeitende
  • MWST / Quellensteuer
  • Komplexität und Branche

Im kostenlosen Erstgespräch schlagen wir Ihnen einen Fixpreis vor.

Wie sende ich meine Belege?

So, wie es für Sie am einfachsten ist:

  • Upload (Portal / App)
  • E-Mail
  • Scan
  • Post

Wir arbeiten möglichst papierlos.

Welche Buchhaltungssoftware nutzen Sie?

Wir arbeiten je nach Bedarf mit:

  • bexio
  • Abacus
  • Klara
  • und weiteren Programmen (z.B. Schnittstellen Bank / Lohn)

Nutzen Sie schon eine Software, arbeiten wir meistens direkt darin weiter.

Was ist in der monatlichen Pauschale enthalten?

Typischerweise enthalten:

  • Belegerfassung / Kontierung
  • Bankabgleich
  • Debitoren / Kreditoren
  • MWST-Abrechnung (wenn vereinbart)
  • Laufende Abstimmungen

Nicht automatisch enthalten (je nach Paket):

  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
  • Spezialthemen (z.B. Umstrukturierung, Nacharbeiten Altjahre, MWST-Korrekturen)

In der Offerte steht immer genau, was enthalten ist und was nicht. Im Starter-Paket sind MWST-Abrechnung und Steuererklärung (beides ab Business) nicht enthalten. Was in welchem Paket steckt, sehen Sie auf der Preisseite.

Brauche ich eine Revisionsstelle?

Viele KMU können auf eine Revision verzichten (Opting-out), wenn:

  • die Firma im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen hat,
  • sie nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet ist und
  • alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter (bei der AG: alle Aktionärinnen und Aktionäre) zustimmen.

Seit 2025 gilt der Verzicht nur für künftige Geschäftsjahre und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet sein. Wir klären das mit Ihnen und übernehmen die Anmeldung. Die Revision selbst machen wir bewusst nicht; braucht Ihre Firma eine Revisionsstelle, arbeiten wir mit ihr zusammen.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Jahresrechnung (Geschäftsbericht) und Revisionsbericht sind zusätzlich schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren. MWST-Unterlagen zu Liegenschaften: 20 Jahre (Art. 70 Abs. 3 MWSTG).

Belege dürfen digital aufbewahrt werden, wenn sie vor Veränderung geschützt und jederzeit lesbar sind (Geschäftsbücherverordnung GeBüV).

Können Sie mitten im Jahr übernehmen?

Ja. Ein Treuhänderwechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Wir holen die Unterlagen beim bisherigen Treuhänder, prüfen den Stand und achten darauf, dass keine Frist verpasst wird.

MWST

7 Fragen
Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

In der Regel ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz ist eine Registrierung obligatorisch.

Eine freiwillige Anmeldung kann sinnvoll sein, wenn:

  • hohe Investitionen anstehen
  • viele Vorsteuern entstehen
  • Sie vor allem für andere Firmen arbeiten
Saldosteuersatz oder effektive Methode?

Saldosteuersatz: Sehr einfach, lohnt sich bei tiefen Vorsteuern.
Effektive Methode: Besser bei hohen Kosten, Investitionen oder Materialeinsatz.

Wir vergleichen beide Varianten anhand Ihrer Zahlen.

Welche MWST-Sätze gelten aktuell?

Seit 1. Januar 2024:

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 %
  • Beherbergung: 3,8 %

Bei der Saldosteuersatzmethode gelten branchenspezifische Sätze.

Was ist die Bezugsteuer?

Wenn Sie Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen (z.B. Software, Werbung, Beratung), kann Bezugsteuer (Reverse Charge) anfallen.

Typische Beispiele:

  • Google Ads
  • Meta Ads (Facebook, Instagram)
  • Software-Abos von ausländischen Anbietern ohne Schweizer MWST-Nummer
  • Ausländische Freelancer und Berater

Wir prüfen das genau, weil es hier oft zu Nachbelastungen kommt.

Wann muss die MWST-Abrechnung eingereicht werden?

Bei der effektiven Methode in der Regel quartalsweise, bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich. Seit 2025 können Firmen mit einem Umsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag jährlich abrechnen (mit Ratenzahlungen während des Jahres).

Abrechnung und Zahlung sind innert 60 Tagen nach Ende der Periode fällig. Bei verspäteter Zahlung fällt Verzugszins an.

Sind Exporte MWST-befreit?

Ja, Warenexporte sind von der Steuer befreit (Art. 23 MWSTG), mit Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Wichtig: Die Ausfuhr muss zollamtlich nachgewiesen sein (Veranlagungsverfügung Export). Wir prüfen Ihre Unterlagen.

Kann ich die MWST-Methode wechseln?

Ja. Ein Methodenwechsel ist grundsätzlich per 1. Januar möglich.

  • Saldosteuersatz → effektiv: nach mindestens einer Steuerperiode, auf Beginn eines Jahres.
  • Effektiv → Saldosteuersatz: frühestens nach drei Jahren (Art. 37 Abs. 4 MWSTG).

Der Wechsel muss der ESTV spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode gemeldet werden, ab der gewechselt werden soll (Art. 79 und 81 MWSTV). Wir prüfen den Wechsel und melden ihn für Sie an.

Löhne & Sozialversicherungen

7 Fragen
Was kostet eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung kostet CHF 35 pro Mitarbeitenden und Monat, mindestens 2 Mitarbeitende (CHF 70). Die Einrichtung kostet einmalig CHF 250.

Je nach Paket und Anzahl Mitarbeitender ist die Lohnabrechnung bereits im Paket enthalten oder kommt separat dazu. In beiden Fällen gilt ein Fixpreis.

Was sind die aktuellen AHV/IV/EO-Beiträge?

Aktuell (Stand: 01.01.2026):

  • AHV/IV/EO total: 10,6 %
  • Arbeitnehmer: 5,3 %
  • Arbeitgeber: 5,3 %

Zusätzlich je nach Firma:

  • ALV
  • Unfallversicherung
  • BVG
  • Familienzulagen (FAK)
  • Quellensteuer (falls relevant)
Was ist Quellensteuer und wer bezahlt sie?

Quellensteuer zahlen ausländische Mitarbeitende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C. Ausgenommen sind Personen, die mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet sind. Quellensteuerpflichtig sind zudem Mitarbeitende ohne Wohnsitz in der Schweiz, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die zuständige kantonale Steuerverwaltung.

Wie funktioniert der 13. Monatslohn?

Ein 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft im Vertrag oder GAV geregelt.

Ausbezahlt wird er meist:

  • im Dezember oder
  • in zwei Tranchen

Darauf fallen die normalen Sozialversicherungsbeiträge an.

BVG: Ab wann muss ich Mitarbeitende versichern?

Grundsätzlich, sobald der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt (jährlicher Mindestlohn).

Die Grenzbeträge ändern sich regelmässig. Wir prüfen sie jedes Jahr für Sie.

Was ist Swissdec?

Swissdec ist der Schweizer Standard für den elektronischen Lohndatenaustausch.

Damit können Lohndaten zentral an AHV, UVG, Quellensteuer und weitere Stellen übermittelt werden.

Können Sie auch Stundenlohn-Mitarbeitende abrechnen?

Ja. Wir rechnen ab:

  • Stundenlohn
  • Monatslohn
  • Mischmodelle

Ferien werden in der Regel als Ferienguthaben geführt und während der Ferien bezahlt. Nur bei unregelmässiger Teilzeitarbeit darf der Ferienlohn mit dem Stundenlohn ausbezahlt werden (z.B. 8,33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen). Dann muss er im schriftlichen Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Wir richten das korrekt ein.

Steuern

7 Fragen
Was kostet die Steuererklärung für meine Firma?

Die Steuererklärung kostet bei uns pauschal ab CHF 500 (Privatsteuererklärung mit einfacher Einzelfirma) bis ca. CHF 2'000 (komplexe GmbH/AG). Der Preis hängt von der Komplexität ab. In den Paketen Business und Premium ist die Steuererklärung für juristische Personen (GmbH, AG) bereits enthalten.

Wie kann ich als KMU Steuern sparen?

Die wichtigsten Möglichkeiten:

  • Säule 3a: 2026 maximal CHF 7'258, ab 2027 CHF 7'373 (mit Pensionskasse). Ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 (2026) bzw. CHF 36'864 (ab 2027).
  • Investitionen zeitlich planen
  • Abschreibungen optimieren
  • Gewinnglättung
  • Bei höheren Gewinnen die Rechtsform-Frage (GmbH mit Dividende vs. Einzelfirma)

Wir rechnen Ihnen aus, wie viel Sie damit konkret sparen.

Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Im Kanton Thurgau: natürliche Personen bis 30. April des Folgejahres. Eine Fristverlängerung beantragen Sie beim Steueramt Ihrer Wohngemeinde (in der Regel bis 30. September; über eine Treuhänderin oder einen Treuhänder bis 31. Dezember). Juristische Personen (GmbH, AG): Es gilt die Frist auf der Steuererklärung; eine Verlängerung bis 31. Dezember des Folgejahres ist bei der kantonalen Steuerverwaltung gebührenfrei. Wir beantragen Fristverlängerungen bei Bedarf für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnsteuer und Einkommenssteuer?

Juristische Personen (GmbH, AG) zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer. Natürliche Personen (Einzelfirma) versteuern den Geschäftsgewinn als Einkommen (progressiver Steuertarif). Bei höheren Gewinnen kann die GmbH-Struktur steuerlich günstiger sein (Dividendenbesteuerung).

Wie funktioniert die Dividendenbesteuerung?

Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 % des Stamm- oder Aktienkapitals) werden reduziert besteuert: bei der direkten Bundessteuer zu 70 %, bei den Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau zu 60 % (Beteiligung im Privatvermögen). Das macht die GmbH ab gewissen Gewinnen steuerlich attraktiv.

Was mache ich bei einer Steuernachforderung?

Prüfen Sie die Veranlagung sorgfältig. Falls Sie mit der Einschätzung nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und bei der Einsprache. Oft lässt sich eine Korrektur erreichen.

Muss ich als KMU provisorische Steuern bezahlen?

Ja, die meisten Kantone erheben provisorische Steuerrechnungen auf Basis des Einkommens oder Gewinns im Vorjahr. Bezahlen Sie diese pünktlich, sonst fallen Verzugszinsen an. Bei stark veränderten Verhältnissen können Sie eine Anpassung beantragen.

Digitalisierung

7 Fragen
Kann ich meine Belege komplett digital verwalten?

Ja. Das Obligationenrecht (Art. 958f OR) und die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) erlauben die rein digitale Aufbewahrung von Belegen. Voraussetzung: Die Belege sind vor Veränderung geschützt und während 10 Jahren lesbar. Wir setzen das für Sie um.

Welche Tools nutzt MRG Treuhand?

Wir arbeiten mit bexio (Buchhaltung), Abacus (Lohn), verschiedenen Beleg-Apps und KI-gestützter Belegerfassung. Wo möglich wählen wir Anbieter mit Rechenzentren in der Schweiz oder der EU und prüfen den Datenschutz vor dem Einsatz.

Wie sicher sind meine Daten bei digitaler Buchhaltung?

Wir setzen wo möglich auf Hosting in der Schweiz, verschlüsselte Verbindungen und klare Zugriffsrechte und richten unsere Abläufe nach dem Datenschutzgesetz (DSG) aus.

Was bringt KI in der Buchhaltung wirklich?

KI erledigt Routinearbeit schneller, etwa die Belegerfassung, Vorschläge für die Kontierung und den Bankabgleich. Bei komplexen Buchungen, MWST-Sonderfällen und der Steueroptimierung braucht es aber weiterhin eine Fachperson. KI hilft uns, sie ersetzt uns nicht.

Kann ich von Excel auf eine richtige Buchhaltung umsteigen?

Ja, und es lohnt sich. Eine Buchhaltungssoftware gleicht die Bank automatisch ab, rechnet die MWST, verschickt Mahnungen und erstellt Auswertungen. Das kann Excel nicht. Wir übernehmen Ihre Daten und zeigen Ihnen bei Bedarf, wie die Software funktioniert.

Wie läuft die Zusammenarbeit digital ab?

Sie senden die Belege per App oder E-Mail, die Bank ist automatisch angebunden, und Besprechungen machen wir per Video oder Telefon. Ins Büro kommen müssen Sie nie, Sie sind aber jederzeit willkommen. Die meisten unserer Kunden sehen wir nur zum Jahresgespräch persönlich.

Lohnt sich die Digitalisierung auch für einen kleinen Betrieb?

Ja, gerade kleine Betriebe profitieren davon: weniger Papier, schnellere Abschlüsse und weniger Fehler. Für den Anfang reichen oft ein Smartphone und eine App. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Schritten Sie am meisten erreichen.

Stand: Oktober 2026. Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Ihre Frage nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Roger und Melanie beantworten Ihre Frage persönlich und unverbindlich, innert 4 Stunden während der Bürozeiten (Mo–Fr 08:00–17:30 Uhr).