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Für ausländische Mitarbeitende

Quellensteuer.
Richtig abgerechnet.

Tarife ermitteln, Löhne korrekt abrechnen und fristgerecht ans Steueramt melden. Wir übernehmen das komplett -- damit Sie keine Bussen riskieren.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Die Quellensteuer betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung.

Bewilligung B

Aufenthaltsbewilligung. Quellensteuerpflicht bis zur Niederlassungsbewilligung C.

Bewilligung L

Kurzaufenthaltsbewilligung. Immer quellensteuerpflichtig, auch bei kurzen Einsätzen.

Bewilligung F

Vorläufig Aufgenommene. Quellensteuerpflichtig bis zur Erteilung einer C-Bewilligung.

Grenzgänger

Wohnsitz im Ausland, Arbeit in der Schweiz. Spezielle Tarife je nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Quellensteuer selber machen? Besser nicht.

Typische Fehler

  • Falscher Tarif (A, B, C, D, H...) angewendet
  • Kirchensteuer vergessen
  • Frist für Meldung an Kanton verpasst
  • Kinder oder Ehepartner-Situation falsch erfasst

MRG macht es richtig

  • Automatische Tarif-Ermittlung nach Kanton
  • Alle Faktoren berücksichtigt (Zivilstand, Kinder, Konfession)
  • Fristgerechte Meldung ans zuständige Steueramt
  • Laufende Anpassung bei Änderungen (Heirat, Geburt etc.)

Unser Quellensteuer-Komplett-Service

Tarif-Ermittlung

Wir bestimmen den korrekten Quellensteuertarif anhand von Kanton, Zivilstand, Kindern und Konfession.

Lohnabrechnung

Quellensteuer wird direkt in der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt und abgezogen.

Meldung ans Amt

Wir melden die Quellensteuer fristgerecht und elektronisch an den zuständigen Kanton.

Laufende Anpassung

Bei Änderungen (Heirat, Geburt, Umzug) passen wir den Tarif sofort an.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab CHF 120'000 Bruttolohn ist ein Antrag auf ordentliche Veranlagung möglich. Wir beraten Sie.

Support für Mitarbeitende

Ihre ausländischen Mitarbeitenden können uns direkt kontaktieren bei Fragen zur Quellensteuer.

Quellensteuer in Ihrer Region

Die Tarife variieren von Kanton zu Kanton. Wir kennen die Besonderheiten.

Thurgau

Unser Heimatkanton. Kurze Wege zum Steueramt Frauenfeld.

Zürich

Höchstes Quellensteuer-Aufkommen der Schweiz. Komplexe Tarife.

St. Gallen

Wichtiger Wirtschaftsstandort mit eigenen Tarifen.

Quellensteuer-Preise

Im Lohn-Paket inklusive

Die Quellensteuer-Abrechnung ist bei unserem Lohn-Komplettpaket (CHF 35/MA/Monat) bereits inklusive. Kein Aufpreis.

Häufige Fragen

Wann endet die Quellensteuerpflicht?
Bei Erhalt der Niederlassungsbewilligung C oder bei Heirat mit einem Schweizer Partner. Wir überwachen den Status Ihrer Mitarbeitenden laufend.
Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?
Ab einem Bruttolohn von CHF 120'000 pro Jahr können quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Das kann steuerlich vorteilhaft sein.
Können Sie Quellensteuer für mehrere Kantone abrechnen?
Ja. Wir rechnen Quellensteuer für alle Schweizer Kantone ab. Der massgebende Kanton richtet sich nach dem Wohnsitz des Mitarbeitenden.
Was passiert bei einem falschen Tarif?
Bei nachträglichen Korrekturen kann das Steueramt Nachforderungen stellen. Deshalb ist die korrekte Tarif-Ermittlung so wichtig -- und genau das übernehmen wir.

Quellensteuer abgeben?

Wir übernehmen die komplette Quellensteuer-Abwicklung für Ihre ausländischen Mitarbeitenden.

Zuletzt aktualisiert: 03.04.2026 | Datenschutz & Impressum